In den letzten Jahren ist es um die Vorabpauschale ruhig geworden. Anleger, die in offene, thesaurierende Investmentfonds oder ETFs investiert hatten, mussten sich keine großen Gedanken darüber machen, ob sie Anfang des Jahres ausreichend Geldrücklagen auf den Liquiditäts- beziehungsweise Referenzkonten liegen hatten, um die fälligen Kapitalertragsteuern bezahlen zu können.
Das ändert sich nun!
Es gibt einen wesentlichen Grund dafür, weshalb sich Anleger bis Ende des Jahres mit dem Thema wieder beschäftigen sollten. Der für die Ermittlung der Vorabpauschale 2024 wichtige Basiszins beträgt nun 2,55 Prozent. In den Vorjahren lag er bei 0,87 Prozent (2019), 0,52 Prozent (2020), 0,07 Prozent (2021) und 0 Prozent (2022, 2023) und somit deutlich niedriger – was zu deutlich geringeren oder gar keinen Steuerzahlungen führte.
Die Höhe der Vorabpauschale hängt insbesondere vom sogenannten Basisertrag ab. Um den Basisertrag für 2024 zu ermitteln, wird der von der Deutschen Bundesbank ermittelte Basiszins zum 2. Januar 2023 benötigt. Dieser betrug damals 2,55 Prozent. Die 2,55 Prozent werden noch einmal um den Faktor 0,7 gekürzt und das Ergebnis (1,79 Prozent) mit dem Rücknahmepreis des entsprechenden Fonds zum Jahresanfang 2023 multipliziert. Heraus kommt der Basisertrag.
Wichtig! Um der Besteuerung zu entgehen, ist die Umsetzung der Veranlagung mit der Private Wealth Police. Warum das so ist, gerne persönlich!
