Rentenversicherungen haben ein Alleinstellungsmerkmal: Garantierte Zahlungen bis zum Tod.

Die Frage ist allerdings, was diese Garantien wirklich wert sind. Nachweislich immer weniger, weil der sogenannte Rentenfaktor (das heißt der monatliche Betrag, den der Versicherte pro 10.000 Euro Vertragsguthaben als Rente erhält) in den vergangenen Jahren stetig gefallen ist.

Ende der 1990er gab es Verträge mit Rentenfaktoren von über 50, d. h. ein Kunde befand sich nach 17 Jahren Rentenbezug in der „Gewinnzone“. Inzwischen liegen Rentenfaktoren regelmäßig um die 20, oft auch darunter. Ein Rentenfaktor von 20 bedeutet, dass der Kunde nach 42 Jahren in die „Gewinnzone“ kommt. Bei einem Renteneintritt mit 67 Jahren müsste ein Kunde somit 109 Jahre alt werden.

Wichtig: Private Renten beinhalten außerdem keinen Inflationsausgleich. Das heißt, dass die zu Rentenbeginn fixierte Zahlung später voll der Inflation unterliegt. Keine schönen Aussichten.

Viele Versicherer begründen die Absenkung der Rentenfaktoren damit, dass es ihnen erlaubt, sich stärker am Kapitalmarkt zu engagieren und dadurch höhere Renditen für die Kunden zu erwirtschaften. Bei Renteneintritt können Kunden dann eventuell höhere Rentenfaktoren erhalten, als ursprünglich vereinbart. Einige Versicherer, so auch der Marktführer, haben die Rentenfaktoren sogar schon zwei Mal gekürzt.

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