Ohne Kontrollverlust lässt sich in Deutschland Vermögen nicht vom Inhaber trennen, um es vorm Zugriff Dritter zu schützen. Anders in Liechtenstein. Die Liechtensteins Zugehörigkeit zum Währungsgebiet des Schweizer Frankens, die Rechtssicherheit, die Unabhängigkeit und die Einfachheit, ermöglicht dort Vermögenswerte anzulegen und rechtssicheren Vermögensschutz zu erlangen.
Es ist also kein Zufall, dass deutsche Privathaushalte und Unternehmungen ein Interesse daran haben, Vermögen ins nahegelegene Liechtenstein zu transferieren. Der Schutz von Vermögenswerten in Deutschland ist vielschichtig, wenn auch nicht immer effektiv. Insbesondere Finanzämter können auf Grundlage des Verwaltungsvollstreckungsrechts sofort vollziehbare Bescheide erlassen und Vollstreckungsmaßnahmen (Kontenpfändungen) veranlassen.
Über Kontenabrufverfahren können zusätzlich alle inländischen Konten in Erfahrung gebracht und ebenfalls blockiert werden. Dem Betroffenen bleibt in diesen Fällen nur der Rechtsweg vor die Finanzgerichte. Dieser kann Wochen dauern. Wochen, in denen der Betroffene finanziell handlungsunfähig ist. Auch bei Anträgen eines Gläubigers im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder in ungeregelten Erbfällen kann schnell Handlungsunfähigkeit entstehen. Früher undenkbar, aber längst nicht mehr im Reich des Unwahrscheinlichen, liegt des Weiteren der staatliche Zugriff auf Einlagen, vergleiche sogenannter Zypern-Fall. Die skizzierten Gefahren können abgemildert werden, wenn der Betroffene Assets in anderen Jurisdiktionen wie in Liechtenstein unterhält.
Vorbei sind die Zeiten, als Liechtenstein fester Bestandteil schwarzer oder grauer Listen des OECD-Gremiums Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) war und Berufskarrieren mit dem Auffinden von Geschäftsverbindungen dorthin in Gefahr gerieten. Seit 2016 nimmt Liechtenstein am Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) teil, was in der Praxis bedeutet, dass die liechtensteinische Finanzverwaltung automatisch steuerrelevante Daten an das Heimatfinanzamt abliefert. Spätestens mit Teilnahme am AIA hat das Fürstentum damit als Sicherer Hafen für deutsche „Steuersünder“ ausgedient. Nicht erst seitdem spielen Aspekte des Vermögensschutzes eine bedeutende Rolle bei Überlegungen, Vermögenswerte im Fürstentum Liechtenstein zu investieren.
Vermögensschutz in Deutschland
Der zuverlässigste Weg des Vermögensschutzes ist eine formale Abtrennung des Vermögens vom ursprünglichen Inhaber hin zu einem Dritten, beispielsweise Familienmitglieder oder Stiftungen. Denn sind Vermögenswerte vom ursprünglichen Inhaber eigentumsmäßig abgetrennt, wird der Zugriff komplexer. Die (vollständige) Trennung des Vermögens von dem mit dem persönlichen Risiko belasteten Vermögensinhaber ist daher eine effektive Variante der Asset Protection. Aber gleichzeitig entledigt sich der Inhaber des Vermögens auch des wirtschaftlichen Zugriffs auf seine Vermögenswerte. So detailreich und überlegt Vermögenstrennungen auch gestaltet werden, müssen die Beteiligten einer Tatsache ins Auge sehen: Ohne Kontrollverlust über das dann ehemalige Vermögen lässt sich Vermögen nicht vom Inhaber trennen. Ein weiterer Aspekt in Deutschland: Es gelten strenge Anfechtungsfristen für Vermögensübertragungen. So sind eine zweijährige Entgeltlichkeitsanfechtung oder eine vierjährige Schenkungsanfechtung zu beachten.
Liechtensteiner Lebensversicherungen
Die Trennung vom Vermögen kann dabei zum einen über vertragliche Maßnahmen erfolgen, wobei sich in Liechtenstein insbesondere der Abschluss einer Lebensversicherung anbietet und sehr beliebt ist. Dabei können individuelle Ausgestaltungen gewählt werden, die den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers und der begünstigten Personen am nächsten kommen. Mit Blick auf den Vermögensschutz besonders interessant ist, dass das liechtensteinische Versicherungsvertragsrecht den versicherten Nachkommen und dem Ehepartner das sogenannte Exekutions- (oder Pfändungs-) und Insolvenzprivileg einräumt. Ihre Ansprüche sind also vor Zugriff sicher.
Liechtensteiner Rechtsformen
Besonders erwähnt sei, dass Liechtenstein nur sehr eingeschränkt ausländische Gerichtsentscheide anerkennt und vollstreckt. Nur Zivilurteile aus der Schweiz und aus Österreich, den beiden Nachbarländern, mit denen jeweils ein entsprechendes bilaterales Abkommen besteht, werden in der Regel anerkannt und vollstreckt.
Befindet sich das Vermögen in Liechtenstein, wäre ein Gläubiger gezwungen, das ursprüngliche, z.B. in Deutschland erledigte Titelverfahren vor liechtensteinischen Gerichten erneut und von Anfang an zu führen, wenn es dem deutschen Schuldner gelingt, seine Einwendungen gegen die Schuld glaubhaft zu machen. Der Gläubiger muss also in Liechtenstein ein zusätzliches Titelverfahren durchlaufen, was für Gläubiger mit erheblichen Kosten verbunden ist und etliche Zeit in Anspruch nimmt.
Unsichere Zeiten verlangen häufig danach, über den sprichwörtlichen Tellerrand zu schauen. Im Falle des Fürstentums Liechtenstein ist dieser Blick nur wenige Stunden entfernt. Zudem gibt es keine Sprachbarrieren. Das gilt auch und gerade mit Blick auf das eigene Vermögen und seinen gerechtfertigten Schutz vor unberechtigtem Zugriff. Liechtenstein bietet hierfür ein interessantes und sicheres Umfeld, ohne dass sich Schutzsuchende auf das bisweilen dünne Eis allzu ferner und fremder Rechtsordnungen begeben müssen.
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