Die deutlichen Wertsteigerungen von Immobilien bergen insbesondere beim Nachlass erhebliche Risiken für die Erben, weil sie z.B. die Erbschaftsteuer nicht zahlen können. Deshalb macht es viel Sinn, sich bereits heute mit dem Thema zu beschäftigen.

Das Ziel bestimmt den Weg

Die Antwort orientiert sich zunächst daran, welche Ziele der potenzielle Erblasser verfolgt. Möchten Sie Ihren Nachlass steuerlich günstig gestalten, kann es vorteilhaft sein, die vermietete Immobilie bereits zu Lebzeiten an Angehörige zu verschenken oder zu verkaufen. Gerade das Schenkung- und Erbschaftsteuergesetz eröffnet legale Wege, eine Immobilie bereits zu Lebzeiten konfliktfrei und steueroptimiert zu übertragen. Möchten Sie Erbschaftsstreitigkeiten unter Ihren Erben vermeiden, können Sie Ihre Immobilie(n) zu Lebzeiten einem Wunscherben steueroptimiert verschenken oder verkaufen.

Alternativen für die „Next Generation“

  • Verschenkung an Kind/Enkel mit oder ohne Nießbrauch
  • Verkauf an Kind/Enkel und Verschenkung einer Leibrente
  • Verkauf an Dritte und Verschenkung einer Leibrente
  • Vererbung der Immobilie mit testamentarischer Gestaltung

Zentrale Aussagen:

  • Für eine geordnete Übertragung einer Immobilie ist eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Thematik durch die Hilfe einer Fachberatung unerlässlich.
  • Jede Alternative hat unterschiedliche Aspekte und Auswirkungen hinsichtlich Finanzierung, Liquidität, Steuern und Erbrecht, die zu beachten sind.
  • Unsere Netzwerkpartner für die steuerlichen Bewertungen und Vertragsgestaltungen sind erfahrene Steuerberater und Fachanwälte.
Wichtiger Hinweis: Bei dem verfassten Text handelt es sich um die Meinung des Autors. Er stellt weder eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung oder eine Beratung dar. Beratungen können immer nur persönlich geschehen. Wenn Sie eine Beratung wünschen, nutzen Sie bitte eine der Kontaktmöglichkeiten.