Ziele, Motive und Strategie

Quelle: Thorsten Klinkner, Unternehmerkompostionen

die Familienstiftung hat in Deutschland in den letzten Jahren für die Bereiche Unternehmens- und Vermögensnachfolge erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies liegt insbesondere daran, dass sich viele Motive eines Stifters bzw. einer Stifterfamilie in der dauerhaft angelegten Struktur einer Familienstiftung verwirklichen lassen.

Dies gilt insbesondere auch für Immobilien, die in unterschiedlichen Strukturen (Privatvermögen, Personen- oder Kapitalgesellschaft) verwaltet werden können. In einer vierteiligen Stifterbriefreihe legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf Immobilien-Familienstiftungen und beginnen mit den Zielen, Motiven und ersten strategischen Ansätzen und Strukturierungsmöglichkeiten in der Familienstiftung. In den nachfolgenden Stifterbriefen dieser Reihe werden die Schwerpunkte auf die Vermögensüberführung, die Besteuerung in der Nutzungs- und Beendigungsphase, und den Einsatz einer Familienstiftung in Liechtenstein für die Immobiliennachfolge gesetzt.

Ausgangssituationen in der Immobiliennachfolge.

Immobilienvermögen kann und wird in unterschiedlichen rechtlichen Strukturen gehalten und verwaltet. Neben den klassischen Eigentums- und Miteigentumsverhältnissen (insbesondere für Eigenheime und einzelne Vermietungsobjekte) werden sehr häufig auch vermögensverwaltende Personen- und Kapitalgesellschaften genutzt, um unterschiedliche rechtliche und steuerliche Vorteile zu erreichen. Regelmäßig anzutreffen sind hier die Rechtsformen der GbR, der GmbH und der GmbH & Co. KG.

Unabhängig von der Rechtsform des Immobilieneigentümers unterliegt das Immobilienvermögen in der Praxis unterschiedlichen Risiken. Neben steuerlichen Gefahren von Gesetzesverschärfungen (z.B. die anhaltende Diskussion über eine Vermögenssteuer bzw. einmalige Vermögensabgabe) und nicht steueroptimierten Verwaltungs- und Übertragungsstrukturen sind tatsächliche und rechtliche Veränderungen in der Inhaberfamilie zu beachten. So drohen in Erb- und Scheidungsfällen aufgrund der schlechten Teilbarkeit eine Zersplitterung und teilweise auch Liquidierung des Immobilienvermögens. Dasselbe droht bei Pflichtteilsansprüchen von Erben. In Erbfällen führen auch die Themen der Verteilungsgerechtigkeit und Erwerbe von minderjährigen Erben zu regelmäßigen Herausforderungen. Ist dann jeweils keine steueroptimierte Übertragungsstruktur vorhanden oder haben sich aufgrund fehlender frühzeitiger Nachfolgeübertragungen hohe Immobilienwerte gebildet, führt auch eine drohende hohe Ertrags- oder Erbschaftsteuerbelastung zu zusätzlichen Störfeldern.

Webseite: www.unternehmerkompostionen.com

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