Strategisches Konzept zum Schutz und Übertragung von Familienvermögen
Mit der Private Wealth Police ist eine Planung bis zur vierten Generation möglich.
Ein Beispiel: Eheleute Müller (beide ca. 75 Jahre alt) verfügen über ein liquides Vermögen, bestehend aus Wertpapieren und Termingeldern in Höhe von 1.000.000 €, auf die sie finanziell nicht angewiesen sind. Aufgrund dessen überlegen sie im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung) an ihre zwei Kinder (45 und 40 Jahre alt) zu übertragen. Beide Kinder haben wiederum ebenfalls zwei Kinder.
Gestaltungsvorschläge für die Generationenpolicen für Familie Müller
Investition: 1.000.000 € – Einrichtung von vier Private Wealth Policen zu je 250.000 €
Konsequenzen bei Todesfällen bei der o.a. Gestaltung
- Beim Versterben eines Versicherungsnehmers übernimmt der überlebende Versicherungsnehmer den Vertrag (Erbfall).
- Sollten die Eheleute verstorben sein, würden die Söhne alleinige Versicherungsnehmer pro Vertrag werden (Erbfall).
- Verstirbt eine versicherte Person würde der Vertrag ebenfalls nicht enden, da es zwei versicherte Personen gibt.
- Sollten die Kinder der Eheleute bei alleiniger Versicherungsnehmerschaft versterben, würden die jeweiligen Enkel automatisch Versicherungsnehmer werden.
- Wenn die Enkel wiederum Kinder bekommen, können diese als Bezugsberechtigte im Todesfall eingesetzt werden (= einkommensteuerfreie Auszahlung).
- Die Kosten für den Todesfallschutz beziehen sich auf die jüngste versicherte Person, also für die nächsten 50-60 Jahre zu vernachlässigen.
- Das bedeutet laufende Einkommensteuerfreiheit für 50-60 Jahre mit anschließender einkommensteuerfreier Todesfallleistung für die Bezugsberechtigten im Todesfall.
- Bei gleichzeitig jederzeitiger Zuzahlungs- bzw. Entnahmemöglichkeit. Somit können die Kinder bzw. die Enkel der Eheleute Müller zukünftig bei Bedarf Kapital entnehmen oder zuzahlen.
- Es sind quasi Generationenkonten oder Stiftungen light!
Tipp:
Aufgrund der flexiblen Vertragsgestaltung können die Policen je nach Familienstruktur und Vorstellungen individuell gestaltet werden. Übrigens auch Enterbungen.
Es müssen auch keine Millionenbeträge sein. Der Abschluss einer Private Wealth Police ist bereits ab einem Beitrag von 50.000 € möglich!
Wichtiger Hinweis: Bei dem verfassten Text handelt es sich um die Meinung des Autors. Er stellt weder eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung oder eine Beratung dar. Beratungen können immer nur persönlich geschehen. Wenn Sie eine Beratung wünschen, nutzen Sie bitte eine der Kontaktmöglichkeiten.