Das ging schnell: Erst im Sommer hatte die DKB die Untergrenze, ab der Negativzinsen fällig werden, auf 50.000 Euro gesenkt. Jetzt halbiert die Direktbank den Betrag erneut.
Die Deutsche Kreditbank (DKB) wird am 10. November den Freibetrag für Negativzinsen auf nur noch 25.000 Euro senken. Die offiziell „Verwahrentgelt“ genannten Strafzinsen in Höhe von 0,5 Prozent werden von diesem Tag an für alle neu eröffneten Giro- und Tagesgeldkonten sowie Kreditkarten gelten, teilt die Bank mit. Sie hat es offenbar eilig: Erst im August hatte die Online-Tochter der Bayerischen Landesbank die Freigrenze von 100.000 auf 50.000 Euro gesenkt. Minuszinsen stellt sie überhaupt erst seit Ende 2020 in Rechnung.
Die erneute Senkung des Freibetrages erfolgt offenbar simultan zur Zustimmung zu einem neuen Preis- und Leistungsverzeichnis, das ab morgen (10.11.) gelten wird. Diesen Weg beschreiten inzwischen viele Banken, nachdem der Bundesgerichtshof Ende April das bekannte Urteil zu unwirksamen Änderungen der Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken gefällt hatte. Diese hatten sich der sogenannten „Zustimmungsfiktion“ bedient hatten: Wenn Kunden nicht ausdrücklich protestierten, gaben sie ihr Okay zu den Änderungen. Jetzt aber müssen sich die Geldinstitute bei AGB-Änderungen grünes Licht von Kunden geben lassen Das nutzen einige Institute wie etwa auch die ING Diba zu Preiserhöhungen oder der Senkung des Freibetrages für Strafzinsen.
Keine Freibeträge für Negativzinsen
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet in dem Zusammenhang unter Berufung auf Zahlen des Internetportals Biallo, dass knapp 520 Banken und Sparkassen Negativzinsen auf private Guthaben erheben. Mehrere große Player hatten ihre Freibeträge für Negativzinsen zuletzt auf 50.000 Euro gesenkt. Die 25.000 Euro-Marke der DKB ist damit sehr niedrig. Es gebe aber auch diverse kleinere Institute, die auch schon mit noch niedrigeren Grenzen oder sogar ganz ohne Freibetrag arbeiten.