Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament

Im Betreuungsfall sind Sie ohne Vollmachten fremdbestimmt. Mit aktuellen Vollmachten bleiben Sie selbstbestimmt. Falls Sie selbst keine Entscheidungen treffen können, sind Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige rechtlich nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.

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