Ab 10.000 Euro müssen Kunden die Herkunft des Geldes belegen

Problematisch kann es für Menschen werden, die zu Hause viel Bargeld „unterm Kissen“ haben!

Seit dem 9. August sind Banken verpflichtet, bei Bareinzahlungen genauer hinzuschauen. Welche Nachweise die Geldhäuser von ihren Kunden verlangen können. Bei Gelegenheitskunden müssen Banken künftig bereits bei Bareinzahlungen ab 2500 Euro die Herkunft des Geldes prüfen.

Alle Bankkunden in Deutschland wurden darauf hingewiesen, dass „neue regulatorische Vorgaben“ gelten. Die Banken sind durch die Finanzaufsicht Bafin verpflichtet, bei allen Bareinzahlungen, die 10.000 Euro übersteigen, einen Nachweis über die Herkunft der Mittel zu verlangen. Das gilt auch für Fälle, in denen Geldbeträge aufgeteilt werden, aber in der Summe diese Grenze überschreiten.

Die Bafin schreibt den Banken zudem vor, dabei zwischen Bestands- und Gelegenheitskunden zu unterscheiden. Bei Gelegenheitskunden muss die Bank bereits bei Bareinzahlungen ab 2500 Euro die Herkunft des Geldes prüfen.

Sollte der Kunde über einen Auto- oder Goldverkauf zu einer größeren Bargeldsumme gekommen sein, muss er entsprechende Belege vorweisen. Bei potenziellen Geldgeschenken muss der Kunde Schenkungsverträge, Schenkungsanzeigen vorweisen oder bei möglichen Erbschaften letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen.

Banken müssen Verdachtsfälle den Behörden melden

Sollte der Kunde keine plausiblen Belege vorweisen, darf die Bank das Geld nicht annehmen. In letzter Konsequenz muss die Bank eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Financial Intelligence Unit schicken. Die prüft unter Umständen, ob ein Fall von Geldwäsche vorliegt.