Die wichtigsten Grundlagen!
Die Eintragung eines Nießbrauchs ist für mich eine der effizientesten und kostengünstigsten Rechts-Strategien, die ich kenne. Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen aus einer fremden Sache, eines fremden Rechts oder eines Vermögens zu ziehen.
Der Nießbrauch ist eine bewährte Nachlass-Strategie für Immobilien
Der Nießbrauch ist, vereinfacht gesagt, die Schenkung eines Vermögenswertes, bei dem der Schenkende sein Eigentum abgibt, aber die daraus resultierenden Einnahmen oder Erträge und den Vermögenswert weiterhin nutzen kann. Tragen Sie beispielsweise für Ihre Immobilie einen Nießbrauch in Form eines lebenslangen Wohnrechtes für Ihre Frau, Ihre Kinder oder Ihre Enkel ein, dann wird die Immobilie selbst bei einer Zwangsversteigerung unattraktiv. Selbst für den Fall des schmerzlichen Eigentumsverlustes an Ihrer Immobilie haben Sie die beruhigende Sicherheit, dass Sie selbst oder Ihre Familienangehörigen weiterhin dort wohnen können durch das eingetragene Nießbrauchsrecht.
Alle Vermögenswerte können grundsätzlich mit einem Nießbrauch versehen werden!
Sie können grundsätzlich alle Vermögenswerte mit einem Nießbrauch versehen. Das sind beispielsweise Mieteinnahmen bei Immobilien oder Dividenden bei Aktiendepots. Ein Nießbrauch kann bei Rechten wie Gesellschaftsanteilen oder Versicherungspolicen genutzt werden. Wie der Nießbrauch bei einer Versicherungspolice erfolgt kann ich Ihnen gerne persönlich mitteilen.
Wertpapierdepots bei Banken außerhalb der EU, z.B. in Liechtenstein haben für Sie den Vorteil, dass Sie Teile Ihrer Vermögenswerte fern der direkten Haftungs- und Umverteilungssysteme der Europäischen Union investieren können. Gleichzeitig können Sie aber die dadurch entstehenden Auslandsvorteile kombinieren mit den rechtlichen und steuerlichen Nießbrauchsvorteilen.
Kombinieren Sie die rechtlichen Vorteile unterschiedlicher Länder
Eine Versicherungspolice aus Liechtenstein, wie die Private Wealth Police, nutzt beispielsweise das vorteilhafte System des liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzes in Kombination mit den steuerrechtlichen Vorteilen des deutschen Versicherungsvertragsrechts. Steuerliche oder rechtliche Nachteile in Ihrem Heimatland haben Sie durch eine derartige Auslandsstrukturierung hingegen nicht.
Setzen Sie Nießbrauchsverträge stets mit Experten auf!
Steuerlich ist bei Nießbrauchsgestaltungen zwischen einem Zuwendungs- und einem Vorbehaltsnießbrauch zu unterscheiden. Aufgrund der vielschichtigen Möglichkeiten, aber auch der damit verbundenen Komplexität, empfehle ich Ihnen, Nießbrauchsverträge niemals ohne Beratung aufzusetzen, sondern immer in Begleitung eines versierten Fachanwalts für Steuerrecht. Hier stehe ich Ihnen mit meinem Experten-Netzwerk von Rolf Klein Family Office vertraulich sehr gerne für Kontakte zu entsprechend versierten Anwälten und Steuerberatern aus meinem Netzwerk zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis: Bei dem verfassten Text handelt es sich um die Meinung des Autors. Er stellt weder eine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlung oder eine Beratung dar. Beratungen können immer nur persönlich geschehen. Wenn Sie eine Beratung wünschen, nutzen Sie bitte eine der Kontaktmöglichkeiten.