Steueroptimale Schenkungen zu Lebzeiten können die mögliche Schenkung- bzw. Erbschaftsteuerlast erheblich mindern oder sogar verhindern. Das Verschenken von Vermögen bei gleichzeitigem Einräumen des Vorbehaltsnießbrauchs an Immobilien ist eine bekannte Maßnahme. Weniger bekannt ist aber, dass auch Wertpapierdepots oder Lebensversicherungen unter Vorbehaltsnießbrauch steueroptimiert verschenkt werden können.
Schenkungsteuerlich hat dies den Vorteil, dass der Kapitalwert des Nießbrauchs vom Wert des geschenkten Gegenstands in Abzug gebracht werden kann. Dadurch reduziert sich die Bemessungsgrundlage und somit Schenkungsteuerzahllast. Dies macht den Vorbehaltsnießbrauch zu einem vorteilhaften Gestaltungsmittel in der Vermögensnachfolgeplanung.
Beispiel für eine Depotübertragung mit einer Ausschüttung von 4% pro Jahr:
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