Fondsgebundene Lebensversicherung oder Fondssparplan?

Die Vermögensfrage : Die Fondspolice hat Steuervorteile – und hohe Kosten

  • Von Rainer Juretzek
  • Aktualisiert am

Neben der Vielzahl von Anlageprodukten, vom Sparbuch bis zum Hedgefonds, spielt die Anlage in Kapital- und Rentenversicherungen beim Kapitalanleger in Deutschland noch eine bedeutende Rolle. Im Jahr 2015 sammelte die Versicherungswirtschaft 92,7 Milliarden Euro an Lebensversicherungsbeiträgen ein, mit leicht sinkender Tendenz zum Vorjahr. Ende 2015 lag bei den Lebensversicherungen ein Kapitalbestand in Höhe von 851 Milliarden Euro. Nachdem der Garantiezins (Höchstrechnungszins) aktuell von 1,25 Prozent zum 1. Januar 2017 auf 0,9 Prozent gesenkt wird, stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Anlageform, selbst für die Versicherungswirtschaft, der es immer schwerer fällt die Garantien zu erwirtschaften.

Deshalb verabschieden sich inzwischen einzelne Versicherer von der klassischen Kapitallebensversicherung und veräußern ihre Bestände an Wettbewerber. Die Lösung für die Versicherungen ist die Umstellung auf die fondsgebundene Lebensversicherung, also weg von der garantierten Verzinsung und die Verlagerung des Anlagerisikos auf den Versicherungsnehmer, sprich Kapitalanleger. So ist das Beitragsaufkommen der Fondspolicen in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, insbesondere der Anteil der fondsgebundenen Rentenversicherungen. Hier ist das Risiko für die Versicherer wegen der steigenden Lebenserwartung am höchsten.

Bei der Anlage von Kapital, sei es als Sparplan oder als Einmalzahlung, handelt es sich um Investitionen in Investmentfonds, nur das bei der Fondspolice das Investmentdepot noch in einen „Versicherungsmantel“ gepackt wird. Will man beide Anlagevehikel vergleichen, dann sind zwei wesentliche Komponenten ausschlaggebend: zum einen die unterschiedliche steuerliche Behandlung und zum anderen unterschiedliche Kostenstrukturen. Bei den Kosten steht außer Frage, dass die Lebensversicherung, insbesondere bei einer zwanzig- bis dreißigjährigen Ansparphase, eine weit höhere Kostenbelastung mit sich bringt. Hier können die Beiträge ohne weiteres mit 10 Prozent Kosten im Jahr belastet sein und die Abschlusskosten kommen noch hinzu. Der Sparplan hat allein die Fondskosten zu tragen, die je nach Produktanbieter bei Aktienfonds meist bis zu 2 Prozent jährlich betragen. Hinzu kommt gegebenenfalls noch das Agio bis zu 5 Prozent des Anlagebetrages. Viele Finanzdienstleister verzichten aber ganz oder teilweise auf den Ausgabeaufschlag. Das spielt insbesondere dann eine Rolle, wenn man bei den langen Laufzeiten davon ausgeht, dass Umschichtungen im Fondsdepot vorgenommen werden (müssen). Wenn diese jeweils mit einem Agio von 5 Prozent belastet wären, könnte das zu ähnlichen Kosten wie bei der Lebensversicherung führen. Diese sogenannten Switchkosten sind in den Verwaltungskosten der Versicherung beinhaltet.

Bei der steuerlichen Betrachtung kann die Lebensversicherung punkten:

1. Steueraufschub und der daraus resultierende Zinseszinseffekt

Im Fondsdepot werden realisierte oder zugeflossene Erträge (Zinsen, Dividenden) versteuert, auch wenn sie nicht ausgeschüttet werden. Hinzu kommt, dass bei jeder Umschichtung auch der auf den Veräußerungsgewinn entfallende Steuerteil versteuert werden muss und in Form der Abgeltungsteuer abgeführt wird. Damit entfallen für diesen Betrag Zins und Zinseszinserträge. In einer Fondspolice bleiben sämtliche Erträge während der Laufzeit unversteuert in der Police, da für Versicherungen ein Steueraufschub während der Laufzeit gilt. Das heißt, der Steueranteil bringt weiterhin Zinseszinsen. Erst bei Auflösung der Versicherung tritt die Steuerpflicht ein, allerdings nur auf die enthaltenen Erträge und auch nur mit der Abgeltungsteuer. Zusätzlicher Steuereffekt nach der 12/62-Regelung: nach 12 Jahren Laufzeit und wenn der Kunde mindestens 62 Jahre alt ist, dann sind 50 Prozent der Erträge steuerfrei, die anderen 50 Prozent unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz des Kunden. In der Summe pendelt sich das zwar derzeit auch auf Niveau des Abgeltungsteuersatzes ein, wenn aktuell aber schon über die Wiederabschaffung der Abgeltungsteuer diskutiert wird, dann könnte aber möglicherweise künftig ein Vorteil bleiben oder entstehen, wenn es die Versicherungswirtschaft wieder schafft, im Versicherungsvertrag das aktuelle Steuerrecht zu konservieren, wie das bei der kompletten Steuerfreiheit der Altverträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, gelungen ist.

Viele Modellrechnungen unterstellen heute eine Festanlage in der Versicherung oder im Fondsdepot. Dann läuft das Ganze unter einer Renditeannahme von X Prozent für Y Jahre und dann wird verglichen, was nach Kosten und Steuern übrig bleibt. In der Praxis sieht es aber oft anders aus: Der Kunde benötigt zwischenzeitlich Geld. Wenn das innerhalb der zwölf Jahre erfolgt, entsteht auch in der Fondspolice Steuerpflicht. Hier gilt dann eine quotale Bestimmung des Ertragsanteils. Bei Entnahmen aus einem Fondsdepot gilt das First-in-First-out Prinzip (Fifo). Je nach der Laufzeit der Police können die Steuerbelastungen im Vergleich unterschiedlich ausfallen, sind meist jedoch nicht stark abweichend.

2. Steuerfreie Auszahlung im Todesfall

Was zu Lebzeiten in der Versicherungspolice nicht entnommen wird, fällt dann bei Ableben des Anlegers im Erbfall – inklusive der aufgeschobenen Abgeltungsteuer – an die Nachkommen. Als besonderer steuerlicher Vorteil und Ausnahme im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen erfolgt die Auszahlung dann ohne Abgeltungsteuer, da Auszahlungen aus Lebensversicherungen im Todesfall steuerfrei sind. Das heißt, die „stille Reserve“ der bis dahin aufgeschobenen Ertragsteuern wandelt sich dann in eine echte Steuerersparnis um und erreicht in diesem Fall deutliche Vorteile gegenüber einer direkten Fondsanlage.

3. Gestaltungsinstrument für Vermögensplanung

Die Versicherungspolice wird oft als Anlagevehikel verkauft, ist aber zumindest bei Einmalanlagen bei vermögenden Kunden viel mehr auch ein steuerliches und privatwirtschaftliches Gestaltungsinstrument. Mit der Police können Vermögensübertragungen gesteuert werden, auch über das eigene Ableben hinaus. Es lassen sich individualisierte Absicherungen für die Familie gestalten (zum Beispiel mit Bezugsberechtigungen) und jederzeit wieder ändern. Da die Versicherungsleistung außerhalb der Erbmasse und somit ohne Einbeziehung ins Testament ausgezahlt wird, lassen sich so Erbstreitigkeiten gegebenenfalls wirksam vermeiden. Stefan Brähler von der Confidema GmbH weist auf einen weiteren Vorteil der Police bei der Gestaltung von Vermögensübertragungen in Form der Schenkung hin. Diese Policen können auch mit einem Nießbrauchsvorbehalt verschenkt werden. Damit lässt sich ein deutlich über den Freibeträgen liegendes Vermögen steuerfrei verschenken. Wird beispielsweise von einem 65-jährigen Vater 1 Million Euro an sein Kind in Form einer Fondspolice mit Nießbrauch verschenkt, wird keine Schenkungsteuer fällig, obwohl der Freibetrag sich nur auf 400.000 Euro beläuft. Der Wert des Nießbrauchs beträgt in diesem Fall 610.000 Euro, der von der Schenkung abgezogen wird. Somit werden steuerlich nur 390.000 Euro verschenkt; Ersparnis gleich 90.000 Euro Schenkungsteuer, so die Berechnungen von Brähler. Der Schenker selbst kann weiterhin über die Erträge, also Zinsen und Dividenden, verfügen.

Einen sinnvollen Einsatz der Fonds-Police sieht Rolf Klein von der Neutralis Kapitalberatung GmbH im Rahmen einer Ruhestandsplanung in Form einer sofort beginnenden oder auch aufgeschobenen Leibrente. In diesem Fall wird ein Einmalbetrag in eine Fonds-Rentenpolice eingezahlt. Das ist zunächst nichts Neues. Wie oft liegt die Besonderheit in der Gestaltung. Zum einen sind es niedrige Kosten der Police, sagt Klein, entscheidend ist aber, dass das Kapital in einer im Versicherungsmantel einbezogenen Vermögensverwaltung durch entsprechende Absicherungen so angelegt wird, dass zum einen ein garantierter Mindestertrag erwirtschaftet wird, im Todesfall das Restkapital aber nicht verfällt sondern an die Nachkommen ausgezahlt wird. Der Anleger hat weiterhin Zugriff auf das jeweils aktuelle Guthaben. Es gibt nur wenige Gesellschaften, die diese Flexibilität bieten, so Klein.

4.Fazit

Aus einkommensteuerlichen Gesichtspunkten macht eine Fonds-Police für den „normalen“ Sparer in der Regel keinen Sinn. Durch den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige beziehungsweise 1602 Euro für Ehepaare bleibt auch das Fondsdepot insoweit steuerfrei. Berücksichtigt man bei der Fondsanlage zum Beispiel einen durchschnittlichen zweiprozentigen steuerpflichtigen Ertragsanteil durch Zinsen und Dividenden, so wird für den alleinstehenden Anleger erst eine Abgeltungsteuer fällig, wenn er einen Depotwert von 40.050 Euro erreicht hat, bei Ehepaaren das Doppelte. Dieser Wert wäre bei einer Einzahlung von 200 Euro monatlich und einem Gesamtertrag von 4 Prozent im Jahr nach Kosten erst nach 12,8 Jahren erreicht. Hinzu kommen bei den Fonds-Policen mit ratierlicher Beitragszahlung die in der Regel hohen Vertragskosten, die eine positive Vertragsentwicklung häufig erst nach relativ langer Laufzeit entstehen lassen.

Anders kann es bei Einmalanlagen aussehen. Sinnvoll ist hier die Fonds-Police nur, wenn die Mehrkosten des Versicherungsmantels kleiner sind als die steuerlichen Vorteile. Das ist je nach finanzieller Situation des Anlegers auch unterschiedlich. In der Regel trifft dies erst ab einem Anlagebetrag von mehr als 50.000 EUR zu, so die Berechnungen von Rolf Klein. Eine Fonds-Police wird dann interessant, wenn das Thema des Nachlassmanagements mit ihr umgesetzt wird. Hier kommt es auf eine qualifizierte Gestaltungsberatung an.

Der Verfasser ist Geschäftsführer der Analytica Finanz Research Beratungsgesellschaft mbH in Bad Homburg.

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