Klage gegen Steuern auf fiktive Gewinne

Die Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger will mit einer Musterklage gegen Steuern auf fiktive Gewinne von Fondsanlegern vorgehen.

Viele Fondsanleger, die seit 2018 Fondanteile verkauft haben, müssten sogar Steuern zahlen, obwohl sie Verluste gemacht haben. Das soll verfassungswidrig sein. Nach dem Investmentsteuerreformgesetz gälten alle Fondsanteile zum 31.12.2017 als fiktiv verkauft und am 1.1.2018 als neu angeschafft.

Ein Beispiel: Ein Anleger hat bis 2017 Aktienfondsanteile in Höhe von 40.000 € gekauft. Zum 31.12.2017 betrug der Wert 48.000 €. Bis September 2020 fällt der Wert auf 40.500 €. Der Anleger verkauft zu diesem Zeitpunkt. Die Bank behielt gemäß Gesetz 726 € Abgeltungsteuer, obwohl der Gewinn nur noch 500 € betrug.

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